Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Mit dem Versand der Buchungsbestätigung durch Fewotessin gilt der Mietvertrag als verbindlich abgeschlossen. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen von Fewotessin, der Nutzung der Webseite www.fewotessin.ch oder dem Abschluss der Buchung akzeptiert der Mieter diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung von Fewotessin (erhältlich auf der Webseite www.fewotessin.ch).
Die veröffentlichten Informationen (inkl. Bilder) und Preisangaben über vermietete Wohnungen können angepasst werden. Preise und Zahlungsbedingungen sind erst mit der Buchungsbestätigung verbindlich. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist Fewotessin berechtigt, wahlweise die Zahlung einzufordern oder das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung anderweitig zu vermieten, ohne zur Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein, womit der Mietvertrag als aufgehoben gilt.
2. Nebenkosten
Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind die üblichen Nebenkosten (z. B. Strom, Gas, Heizung) im Mietpreis enthalten. Im Inklusivpreis sind zudem die obligatorischen Nebenkosten wie Endreinigung, Wäsche, Kurtaxen und Buchungsgebühr enthalten. Die Wäsche- und Kurtaxenpauschale richtet sich nach der Personenzahl. Optionale Zusatzleistungen (z. B. Haustiere, Babybetten, Hochstühle) sind nicht im Mietpreis inbegriffen und werden separat ausgewiesen.
Preisanpassungen aufgrund geänderter gesetzlicher Abgaben bleiben vorbehalten.
3. Übergabe des Mietobjekts / Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Allfällige Mängel oder fehlendes Inventar sind innerhalb von 48 Stunden nach Anreise beim Schlüsselhalter bzw. Fewotessin zu melden. Erfolgt keine Meldung, gilt das Objekt als mängelfrei übergeben. Eine verspätete oder nicht erfolgte Übernahme des Objekts entbindet nicht von der Zahlungspflicht des gesamten Mietpreises.
4. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit dem Mietobjekt, zur Einhaltung der Hausordnung sowie zu rücksichtsvollen Verhalten gegenüber Nachbarn und Hausbewohnern. Das Mietobjekt darf einzig für das Verbringen privater Ferien benutzt werden. Jegliche anderweitige, z.B. gewerbliche Nutzung ist untersagt. Die Belegung ist auf die im Vertrag angegebene Personenzahl beschränkt. Untermiete und Mietabtretung sind untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verhalten der Mitbewohner. Bei schwerwiegenden Vertragsverstössen oder Überbelegung kann der Vermieter den Vertrag fristlos und entschädigungslos kündigen.
5. Haftung des Mieters
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordnungsgemässem Zustand samt Inventar und gereinigt, inkl. Küchenmaterial, zurückzugeben. Für verursachte Schäden, fehlendes Inventar oder falls eine Reinigung durch Fewotessin veranlasst werden muss, weil der Mieter das Mietobjekt nicht genügend gereinigt hat, haftet der Mieter. Der Vermieter ist über Schäden umgehend zu informieren. Auch nachträglich entdeckte Schäden können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Die Benutzung von Einrichtungen wie Schwimmbädern erfolgt auf eigenes Risiko. Der Mieter stellt Fewotessin und den Eigentümer des Objekts von allen Ansprüchen aus Unfällen oder Schäden frei.
6. Annullierung und Vertragsänderungen
Ein Rücktritt vom Vertrag ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Bis 61 Tage vor Anreise: Bearbeitungsgebühr von CHF 180.–
- 60–41 Tage vor Anreise: 30 % des Gesamtpreises
- 40–0 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtpreises
Für Buchungen mindestens 9 Monate im Voraus gelten folgende Bedingungen:
- Bis 91 Tage vor Anreise: CHF 180.– Bearbeitungsgebühr
- 90–41 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
- Ab 40 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtpreises
Für Vertragsänderungen wird eine Gebühr von CHF 50.– erhoben. Dies gilt auch, wenn optionale Zusatzleistungen (z. B. Babybett, Hochstuhl usw.) nachträglich ab 3 Tagen vor Anreise gewünscht werden oder erst am Anreisetag gebucht und bezahlt werden.
Ein Ersatzmieter kann gestellt werden, sofern dieser zumutbar und zahlungsfähig ist. Der ursprüngliche Mieter haftet solidarisch. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum der schriftlichen Mitteilung. Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts bleibt der gesamte Vertragspreis geschuldet.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Reiseversicherung (z. B. Annullierungskostenversicherung) damit die Kostenfolgen bei Nichtantreten übernommen werden.
7. Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs
Für Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Fewotessin (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Stromausfälle, politische Unruhen, Baustellenlärm, gesperrte Zufahrten) besteht kein Anspruch auf Mietminderung, Vertragsauflösung oder Schadenersatz.
8. Haftung von Fewotessin
Fewotessin garantiert die ordnungsgemässe Abwicklung der Reservation und die vertragsgemässe Erfüllung. Für sämtliche Schäden ist die Haftung des Vermieters – ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – auf maximal das Doppelte des Mietpreises begrenzt. Für Diebstahl, Unfälle, Einbrüche oder Versäumnisse Dritter, indirekte und Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn übernimmt Fewotessin keine Haftung. Sollte eine Vermietung infolge unvorhersehbarer Umstände (z. B. Verkauf des Objekts) nicht oder nicht weiter möglich sein, kann ein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Bei teilweiser Nichterbringung wird der entsprechende Anteil rückerstattet.
9. WLAN-Nutzung
Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter kann bestimmte Inhalte sperren. Kostenpflichtige Dienste sind vom Mieter zu tragen. Die Nutzung des WLANs für rechtswidrige Inhalte, Spam oder Verstösse gegen den Jugendschutz ist untersagt. Der Mieter haftet für alle aus missbräuchlicher Nutzung entstandenen Schäden und stellt den Vermieter von allen Drittansprüchen frei.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Ort der Mietsache (grundsätzlich 6600 Locarno).
Version: Oktober 2025