Ferienwohnungen
Vermietung Betreuung
Reinigung Wäscheservice
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1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Mit Abschluss der Buchung werden die Allgemeinen Vertragsbestimmungen vom Mieter akzeptiert.

2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten (Endreinigung, Wäsche, Kurtaxen, Buchungsgebühr) sind vor Mietantritt oder spätestens bei Anreise bezahlen. Preisanpassungen infolge Änderungen staatlicher Abgaben bleiben vorbehalten.

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies innert 48 Stunden beim Schlüsselhalter/Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich Minderungs-/Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Vertragspreis geschuldet.

4. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

5. Haftung des Mieters
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für etwaige Schäden oder fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Nachträglich entdeckte Schäden können dem Mieter angerechnet werden. Die Benützung von Schwimmbädern oder sonstigen Einrichtungen und Ausstattungen der Ferienobjekte durch die Mieter, oder deren Kinder ist alleiniges Risiko des Mieters. Der Mieter stellt Fewotessin und den Eigentümer des Ferienobjektes von allen Ansprüchen, die durch Unfälle in der Mietsache oder deren Umgebung geschehen sollten frei. Die Nutzung des Ferienobjekts erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mieters.

6. Annullierung / Änderungen eine Mietvertrages
Der Mieter kann vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: ab Buchungsdatum bis 61 Tage vor Anreise ist eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 180.- fällig. Annullationen ab 60 bis 41 Tage vor Anreise werden 30% des gesamten Vertragspreises (inkl.Nebenkosten) verrechnet, 40 bis 0 Tage vor Anreise ist der gesamte Vertragspreis (100% - inkl.Nebenkosten) fällig. Bei Buchungen von mindestens 9 Monaten im Voraus gelten folgende Bedingungen: bis 91 Tage eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 180.-, ab 90 bis 41 Tage 50% des gesamten Vertragspreises (inkl.Nebenkosten), ab 40 Tage 100% des gesamten Vertragspreises (inkl.Nebenkosten). Für Änderungen eines bestehenden Mietvertrages wird eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Vertragspreis geschuldet.

7. Ereignisse ausserhalb des Einwirkungsbereichs
Fewotessin übernimmt keine Haftung für Ereignisse, die ausserhalb ihres Einwirkungskreises liegen.  (z.B. Umweltkatastrophen, Naturgewalt, Streiks, politischen Unruhen, Verkauf der Liegenschaft, Stromausfälle, fehlende Wasserversorgung, gesperrte Zufahrtsstrassen, Lärm durch Bauarbeiten usw.). Bei solchen Ereignissen hat der Mieter kein Recht auf Mietminderung, Vertragsauflösung oder Schadenersatz.

8. Haftung von Fewotessin
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Fewotessin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden (Diebstahl, Unfälle, Einbrüche etc.) und lehnt jegliche Haftung für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter. Sollte aus unvorhersehbaren oder unabwendbaren Gründen die Vermietung oder deren Fortdauer verhindern, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet) dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

9. Nutzung WLAN in der Ferienunterkunft
Die Zugangsdaten für das Internet dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, gewisse Seiten zu sperren. Der Mieter hat bei Nutzung von kostenpflichtigen Dienstleistungen die Kosten zu tragen. Es ist dem Mieter untersagt, rechtswidrige Inhalte zu nutzen, zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Weiterhin darf der Mieter das WLAN nicht zur Versendung von Spam nutzen und hat die Jugendschutzvorschriften einzuhalten. Der Vermieter stellt sich von sämtlichen Schäden Dritter frei, die durch die rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den Mieter entstanden sind.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand wird 6600 Locarno-Stadt vereinbart.

11. Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen eine Reiseversicherung, entsprechend nach Ihren Bedürfnissen, abzuschliessen.

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